Wann bekommen Sie Prozesskostenhilfe ?

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Als Faustformel kann man sich merken: Wer nicht mehr als ca. 1000 € netto pro Monat zur Verfügung hat oder wer Bürgergeld bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Sie benötigen:

  • Einkommensnachweise wie z.B. Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über monatliche Zahlungsverpflichtungen.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate.

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